Rund um die Uhr | Freiwillig

Wir als Feuerwehr

Retten, Löschen, Bergen & Schützen

§1, Abs. 2: Die Feuerwehr hat die Aufgabe, bei Katastrophen und öffentlichen Notständen aller Art, insbesondere bei Bränden und Unglücksfällen, die Gefahren abzuwehren, die der Allgemeinheit oder einzelnen Personen oder in größerem Umfang Sachen drohen sowie Schäden zu beheben, die aus solchem Anlaß entstanden sind (Einsatz). Der Feuerwehr obliegt es auch, für solche Notstände nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vorzusorgen. Sie kann weiters nach Maßgabe dieses Gesetzes technische und persönliche Leistungen erbringen, für die sie ihrer Einrichtung nach besonders geeignet ist.

Sirene

Der Sirenenalarm wird zum Einen bei Brandalarm und bei Einsätzen bei denen Personen in Gefahr sind (z.B. Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person) ausgelöst.

Piepser

Der Grüßteil der Einsatzaufforderung erfolgt in der FF-Anif hauptsächlich durch Piepser. Bei der stillen Alarmierung werden die Mitglieder direkt vom LAWZ Salzburg alarmiert.

SMS

Parallel zur stillen Alarmierung werden alle Mitglieder via SMS über einen bevorstehenden Einsatz alarmiert. Hierbei werden erste Informationen über den Einsatzort und Einsatzgrund gesendet.

1

Brand

38

Technische Einsätze

4

Fehlarlarm

13

Andere Ausückungen